- Mehrfamilienhäuser mit 600 – 2.000 m² Wohnfläche
- Wohn- und Geschäftshäuser bis 2.500m² Nfl. mit Ladenlokalen oder anteiligen Büroflächen;
Anteil der Wohnfläche mögl. > 50%
- SB-Märkte oder Fachmarktzentren bis 3.000 m² Nfl.
- Stark sanierungsbedürftige oder teilsanierte Objekte (auch überholungsbedürftige Sanierungen
aus den 90er Jahren)
- Vermietet, teilweise vermietet oder leer stehend
- Vorzugsweise Gebäude in Sanierungsgebieten oder Einzeldenkmale bzw. in Denkmalbereichen
- Für den Neubau von Mehrfamilienhäusern bis 2.000 m² Wfl.
- Projektierte Planung mit oder ohne Baugenehmigung